Schulsozialarbeit in allen Kommunen bedarfsgerecht ausbauen
Insgesamt sind im ganzen Freistaat mehr als 490 Schulsozialarbeiter:innen im Einsatz. Der Bedarf ist jedoch deutlich höher. Deshalb fordert der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Denny Möller, unter anderem eine Verdopplung der Stellen:
„Schulsozialarbeiter:innen sind mehr als nur Feuerlöscher in akuten Problemsituationen für Schüler:innen, sie müssen sie auch bei sozialen, emotionalen oder psychischen Problemen unterstützen. Der Bedarf ist so groß wie nie zuvor, die Pandemie hat die Situation deutlich verschärft. Deshalb müssen wir das Angebot bedarfsgerecht ausbauen.“
Nach einigen Fachgesprächen und Veranstaltungen hat der SPD-Sozialpolitiker Möller dazu ein Positionspapier zusammengetragen, das aufzeigt, wie Schulsozialarbeit in allem Kommunen bedarfsgerecht ausgebaut werden soll.
Möller erklärt dazu weiter: „Es geht dabei nicht nur um die finanzielle Absicherung, sondern auch um die Entwicklungsperspektiven und gerechte Bezahlung in diesem Berufsfeld. Das bedeutet eine an den Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes angelehnte Entlohnung. Außerdem wollen wir die Qualität der Schulsozialarbeit auch stärken, indem wir empfehlen, dass die Wochenarbeitszeit der Schulsozialarbeiter:innen nicht unter 30 Wochenstunden liegt.“
Anlage:
Positionspapier Schulsozialarbeit
Eine jugendpolitische Erfolgsgeschichte weiterschreiben: Schulsozialarbeit in allen Kommunen bedarfsgerecht ausbauen und qualitativ weiter stärken!
Diskussionspapier des jugendpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Denny Möller.
Die Schulsozialarbeit hat sich in den letzten Jahren in Thüringen hervorragend entwickelt und ist längst ein unverzichtbarer Bestandteil des Lern- und Lebensortes Schule geworden. Über 490 Schulsozialarbeiter:innen sind landesweit tätig. Mit mehr als 26 Millionen € fördert der Freistaat die Schulsozialarbeit in diesem Jahr.
Die Etablierung der Schulsozialarbeit in Thüringen ist eine jugendpolitische Erfolgsgeschichte. Das ist für uns wichtiger Ansporn auf dem weiteren Weg. Wir wollen, dass Schulsozialarbeit künftig in allen Thüringer Kommunen bedarfsgerecht angeboten wird. Dabei ist der Bedarf an Schulsozialarbeit in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der Jugendhilfeplanung anhand geeigneter Indikatorensets zu ermitteln. Diese Bedarfsermittlung soll dann zu einer konkreten und auch finanziell untersetzten Maßnahmenplanung der jeweiligen Kommune führen.
Die bundesweite fachpolitische Diskussion zur Schulsozialarbeit zeigt, dass sich sowohl führende Wissenschaftler:innen als auch die einschlägigen Bundesverbände dahingehend einig sind, dass Schulsozialarbeit an allen allgemeinbildenden Schulen notwendig ist. Bezogen auf Thüringen kann deshalb davon ausgegangen werden, dass eine bedarfsorientierte Erweiterung mehr als eine Verdoppelung des jetzigen Angebotes bedeuten kann. Schon beim Einsatz eines Schulsozialarbeiters bzw. einer Schulsozialarbeiterin an jeder Thüringer Schule ist für eine Ausfinanzierung eine Verdoppelung der aktuellen jährlichen Landesförderung nötig. Wir sind uns daher bewusst, dass unser Vorhaben einem finanziellen Kraftakt für den Freistaat gleichkommt. Dennoch halten wir den flächendeckenden bedarfsgerechten Ausbau der Schulsozialarbeit für zwingend erforderlich – das belegen nicht zuletzt die Erfahrungen der Jugendpolitik in der Pandemiezeit.
Seite 2 von 2
Gleichzeitig wollen wir die Schulsozialarbeit aber auch qualitativ weiter stärken. Das bedeutet für uns zum einen, dass die Schulsozialarbeiter:innen für ihre anspruchsvolle Tätigkeit adäquat entlohnt werden. Für uns ist das nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Fachkräftebindung in diesem Bereich und damit zur Sicherung der Kontinuität in der Beziehungsarbeit. Wir streben daher eine verbindliche tarifliche Entlohnung der Schulsozialarbeiter:innen analog zum TVöD entsprechend der fachlich begründeten Eingruppierung an.
Zum anderen setzen wir uns dafür ein, dass die im vergangenen Jahr überarbeiteten und vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossenen Fachlichen Empfehlungen zur Schulsozialarbeit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden. Auch dies ist ein unverzichtbarer Schritt, um die Schulsozialarbeit in der Fläche qualitativ weiter zu stärken.
Folgende in den Fachlichen Empfehlungen gegebene Orientierungen sind uns bei diesem Vorhaben besonders wichtig:
Die Wochenarbeitszeit der Schulsozialarbeiter:innen sollte nicht unter 0,75 VbE liegen.
Der Einsatz einer Fachkraft an mehreren Schulen sollte auf unbedingt begründete Ausnahmen beschränkt bleiben.
Die Arbeit mit im Schulleben tätigen Personen sollte dringend gestärkt werden. Gelingende Zusammenarbeit muss im multiprofessionellen Team unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten erfolgen.
Voraussetzungen für eine qualitätsorientierte Schulsozialarbeit sind eine standortspezifische Konzeption, auf der eine verbindliche Kooperationsvereinbarung mit der jeweiligen Schule bzw. Schulleitung aufbaut, sowie das Bereitstellen eigener Räumlichkeiten.
Qualitätsdialoge zwischen Schulsozialarbeit, Schule, Jugendhilfe und Träger stärken den Auftrag der Schulsozialarbeit und tragen zu ihrer kontinuierlichen Verbesserung bei.
Um eine dauerhafte gute Schulsozialarbeit zu gewährleisten, ist Planungssicherheit für die kommunalen Jugendämter sowie die freien Träger besonders wichtig. Wir halten es daher weiterhin für erforderlich, die notwendige Landesförderung der Höhe nach gesetzlich festzuschreiben und eine Dynamisierungsregelung einzuführen, die sich jährlich an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst sowie am Preisindex anlehnt.
Zudem ist das Landesprogramm Schulsozialarbeit einmal in der Legislatur zu evaluieren und über das Ergebnis ist dem Landtag zu berichten